Ansprechpartner in der Gemeinde Malsfeld und Ortsteilen 

WICHTIG!!!! Bitte lesen Sie sich diese Information durch 
Wenn Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Wenn Sie ein Tier finden… 

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die vom Menschen gehalten werden – so wie Hunde, Katzen, Ziervögel oder auch Schildkröten – als Fundtier einzustufen.
Fundtiere müssen offiziell beim Fundbüro gemeldet werden. Ein Hinweis in den sozialen Netzwerken bzw. auf eine Internetseite zu setzen, reicht nicht aus! 

Was zählt zum Beispiel zu den Fundtieren? 

  • Ein Hund, der alleine unterwegs ist – auch wenn er ein Halsband trägt 
  • Eine Katze, die Ihnen zugelaufen ist (auch wenn es sich um eine offenbar verwilderte Katze handelt) 
  • Ein Wellensittich oder Kanarienvogel oder auch eine beringte Taube, die in einem Baum sitzt 
  • Eine exotische Schlange, die Sie in Ihrem Garten finden 

Was zählt nicht dazu? 

  • Sogenannte herrenlose Tiere, wie gefundene heimische Wildtiere z. B. Igel, Waschbären, Eichhörnchen oder auch Wildvögel. Sie leben nicht in menschlicher Obhut und gehören niemanden 
  • Nachgewiesen ausgesetzte Tiere (z. B. ein angebundener Hund auf einem Parkplatz. Allerdings ist die Unterscheidung zum Fundtier manchmal schwierig – im Zweifelsfall muss von einem Fundtier ausgegangen werden) 

Zusätzlich zur gebotenen Meldung im Fundbüro ist eine Meldung bei den großen Haustierregistern ebenfalls sehr zu empfehlen/hilfreich.
Wer zahlt die Kosten für eine tierärztliche Behandlung?
Es muss unbedingt die schriftliche Meldung bei der Fundbehörde (Gemeinde) erfolgt sein, sonst gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung! Auch werden nur absolut notwendige und unaufschiebbare Behandlungen – beispielsweise bei Verletzungen, akuten Krankheiten oder Parasitenbefall – erstattet, nicht aber Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder ähnliches.
Kann ich ein Fundtier behalten?
Grundsätzlich NEIN! Findet sich kein Eigentümer eines Fundtieres innerhalb von sechs Monaten, so können Sie aber von Ihrem Fundrecht Gebrauch machen und die Herausgabe bei der Fundbehörde fordern.
Weitere Tipps zu Fundtieren: Häufig sind die Besitzer von Tieren gar nicht so weit entfernt. Fragen Sie neben den örtlichen Tierschutzvereinen auch einmal in der Nachbarschaft herum, ob jemand sein Tier vermisst. Sprechen Sie z. B. auch andere Hundehalter an, wenn Sie einen ausgebüxten Hund gefunden haben, denn Hundehalter kennen sich und ihre Tiere häufig untereinander. Finden Sie ein offenbar durch Menschen verletztes Tier oder beobachten Sie Vernachlässigungen und/oder Misshandlungen von Tieren, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt. Dies finden Sie bei Ihrem Landratsamt oder bei kreisfreien Städten im Rathaus. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Totes Tier gefunden:
Auch beim Fund eines toten Tieres (aber nicht herrenloses Tier) sollte eine Fundtieranzeige gemacht werden. Wenn Sie verletzte, tote oder verwaiste Wildtiere an sich nehmen, die dem Jagdrecht unterliegen – so z. B. Füchse, Wildschweine, Feldhasen, Wildkaninchen oder Nutrias aber auch Wildenten und -gänse sowie fast alle Greifvögel und Falken – müssen Sie dies unverzüglich dem zuständigen Jäger oder der örtlichen Polizeidienststelle melden, ansonsten machen Sie sich der Wilderei strafbar.* Auch müssen Sie in jedem Fall bedenken, dass – bei Inobhutnahme eines herrenlosen Tieres, also in der Regel Wildtieres – von dem Moment an, in dem Sie sich das Tier „aneignen“, Sie die volle Verantwortung und Haftung übernehmen und für anfallende Kosten aufzukommen haben. * Weitere Informationen für den Fall, dass Sie ein heimisches Wildtier gefunden haben, erhalten Sie im Faltblatt „Wildtier gefunden…was tun?“, das Sie beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (siehe Impressum) beziehen können.

 

Quelle: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/Flyer_Tier%20gefunden_mit%20Zeichnung_final_1_0.pdf